top of page

Aufnahmekriterien

20210721_125857.jpg

Die Kapellenzwerge in Stuttgart-Rotenberg haben spezifische Aufnahmekriterien, die sicherstellen, dass die Bedürfnisse der Kinder und Familien bestmöglich erfüllt werden. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Wohnort: Kinder müssen ihren Erstwohnsitz in Stuttgart haben. Kinder aus dem Stadtteil Rotenberg haben Priorität bei der Vergabe der Plätze.

  • Alter: Die Einrichtung nimmt Kinder ab einem Jahr auf. Diese können bis zum Eintritt in die Schule, also bis zum Alter von 6 Jahren, bleiben.

  • Elternengagement: Als selbstorganisierter Verein sind die Eltern für alle nicht-pädagogischen Aufgaben verantwortlich. Ein funktionierendes System ist ohne aktives Engagement der Eltern nicht möglich.

  • Geschwisterkinder: Geschwisterkinder werden vorrangig behandelt, um den familiären Charakter der Kapellenzwerge zu stärken.

  • Homogene Gruppen: Es ist wichtig, dass die Gruppen homogen sind, um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu fördern.

  • Berufstätigkeit: Die berufliche Situation der Sorgeberechtigten wird bei der Platzvergabe berücksichtigt, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können.

  • Platzvergabe: Die Vergabe der Plätze erfolgt möglicherweise durch ein Losverfahren. Dies geschieht im März für den September (bei voller Belegung) oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt (bei unterjährig freiwerdenden Plätzen).

  • Zusage: Schriftliche Zusagen erfolgen durch den Träger bis spätestens 30. April.

Hinweise zur Platzvergabe

Die Platzvergabe findet ausschließlich über das Kita-Portal der Stadt Stuttgart statt. Interessierte Eltern müssen ein persönliches Elternkonto im Kitafinder erstellen und die Daten ihres Kindes eingeben.

Nach dem Aufrufen des Kitafinders und der Eröffnung eines persönlichen Elternkontos können die Familien die Daten des Kindes eingeben. Im Kitafinder wählen sie ihre Wunscheinrichtungen aus. Abschließend können die Betreuungsplatz-Anfragen direkt über das System abgeschickt und erforderliche Unterlagen hochgeladen werden.

In der Vergangenheit war die Nachfrage nach Plätzen sehr hoch; oft überstieg die Zahl der Vormerkungen auf der Warteliste die Anzahl der verfügbaren Plätze erheblich. Daher führt eine Vormerkung auf der Warteliste nicht zwangsläufig zu einem Platz.Die Verantwortung für die Platzvergabe liegt beim Träger, und das pädagogische Fachpersonal ist nicht in diesen Prozess eingebunden.

bottom of page